Unterschied Veruntreuung und Diebstahl

Gestern im Kassensturz wurde ein Beitrag gezeigt, da blieb mir die Spucke weg!

Szenario: Junge Paar bekommt Nachwuchs. Das Auto wird zu klein und muss durch ein grösseres ersetzt werden. Der Citroen wird für 8500.- ausgeschrieben.

Ein Interessent meldet sich und will eine Probefahrt unternehmen. Er wolle nur zum nahe gelegenen TCS das Auto einschätzen lassen. Er sei in 15 Minuten wieder zurück. Als nach 30 Minuten immer noch jede Spur des Mannes fehlte, rief der Verkäufer auf dessen Natel an. Keine Antwort. Sofort erkannte der Verkäufer die Situation. Auto weg!

Da die gute Frau eine Diebstahlversicherung abgeschlossen hatte, gab sie dies ihrer Versicherung an. Diese schrieb ihr kurz und trocken zurück, dass sie nichts bezahlen werden/müssen, da es sich um Veruntreuung und nicht um Diebstahl handle.

Jetzt kommt der Kracher.

Das Auto ist inzwischen gefunden worden. Es steht bei einem Garagist, der für das Auto 7500.- Franken bezahlt hat. Wer jetzt denkt, dass die junge Familie das Auto zurück bekommt, der irrt gewaltig. Da der Garagist das Auto in gutem Glauben gekauft hat und nicht von den vorangegangenen krummen Geschäften gewusst hat, wird er durch das Gesetz geschützt. Zum einen gute für den Garagisten, zum anderen verheerend für die junge Familie.

Ich will mir gar nicht vorstellen wie sich das anfühlen muss, wenn ich mein Auto in der Garage zum Kauf angeboten sehe, es jedoch nie verkauft habe…

3 thoughts on “Unterschied Veruntreuung und Diebstahl

  1. unglaublich! das tönt ja wie ein Amenmärchen! kaum zu glauben! jedenfalls sehr bitter für die Geschädigten und wirft Zweifel auf unser Rechtssystem! sicko!

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